Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Schlossmann Immobilien
Inh. Patrick Schloßmann
Föhrenweg 29, 51491 Overath
- Geltungsbereich
Diese AGB regeln abschließend das vertragliche Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und Schlossmann Immobilien, Inh. Patrick Schloßmann über die von Schlossmann Immobilien angebotenen Leistungen, soweit nicht individualvertraglich ein abweichender Inhalt vereinbart wurde.
- Vertragsgegenstand
- Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von Schlossmann Immobilien sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Auftrags dar.
(2) Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Schlossmann Immobilien und mit Erbringung der Leistung zu Stande.
- Leistungen
(1) Schlossmann Immobilien erstellt Immobiliengutachten im Rahmen der einzelvertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Schlossmann Immobilien ist berechtigt, Subunternehmer/Dritte mit der Durchführung der Leistungen zu beauftragen
III. Mitwirkungspflicht/Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist jederzeit zur vollständigen Auskunft über das Objekt/die Immobilie verpflichtet. Er muss Schlossmann Immobilien über den juristischen Status, Besonderheiten, die (bauliche) Beschaffenheit sowie eventueller Schäden an der zu bewertenden Immobilie vollständig informieren und muss ferner alle sonstigen Kenntnisse, über die er verfügt und von denen er weiß oder wissen müsste, dass sie für die korrekte Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind oder sein könnten, unaufgefordert offenlegen. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm überlassenen Unterlagen gleich welcher Art und Form (z.B. Grundrisszeichnungen, Objektfotografien, etc.) frei von Rechten Dritter sind.
(2) Der Auftraggeber unterlässt alle Handlungen, welche Schlossmann Immobilien bei der Erfüllung des ihm erteilten Auftrages behindern könnten.
(3) Der Auftraggeber stellt Schlossmann Immobilien im Innenverhältnis von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der in diesen Ziffern geregelten Pflichten des Auftraggebers resultieren.
- Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Werkvertag.
(2) Die Preise verstehen sich jeweils inkl. der gesetzl. Umsatzsteuer und sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Termin ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Schlossmann Immobilien ist berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkteüber dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu erheben, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass Schlossmann Immobilien tatsächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. § 288 Abs. 4 BGB findet Anwendung.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Schlossmann Immobilien anerkannt sind.
- Geheimhaltung / Datenschutz
(1) Die Parteien werden Informationen oder Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, geheim halten.
(2) Schlossmann Immobilien informiert den Auftraggeber über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten mit der diesem Vertragswerk anliegenden Datenschutzerklärung. Der Auftraggeber nimmt diese zur Kenntnis.
- Nutzungsrechte
(1) Schlossmann Immobilien erwirbt das geistige Eigentum an sämtlichen von ihm erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. Immobiliengutachten, Flächenberechnungen etc.).
(2) Schlossmann Immobilien ist berechtigt, die erstellten Arbeitsergebnisse in eigenen Kundenreferenzlisten gleich welcher Art oder Form (z.B. Print oder auf der eigenen Website etc.) zu verwenden.
(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von Schlossmann Immobilien erstellten Arbeitsergebnisse zu bearbeiten, umzugestalten oder in sonstiger Weise inhaltlich oder gestalterisch zu verändern.
(4) Der Auftraggeber hat das Recht, die von Schlossmann Immobilien erstellten Arbeitsergebnisse im Ganzen zu reproduzieren, zu verteilen und zu veröffentlichen, wenn und soweit er in angemessener Form darauf hinweist, dass „Schlossmann Immobilien, Inh. Patrick Schloßmann“ Urheber des jeweiligen Arbeitsergebnisses ist.
VII. Haftungsbeschränkung
(1) Die Parteien haften einander unabhängig vom Rechtsgrund für die von ihnen oder ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Im Übrigen haften die Parteien einander für von ihnen jeweils zu vertretenden Schäden pro Schadensereignis bis zu maximal EUR 50.000. Die maximale Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf zwei Schadensfälle pro Jahr begrenzt. Die Parteien können den Nachweis erbringen, dass der anderen Partei tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist.
(3) Die in Abs. 2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingend gehaftet wird, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen seitens einer der Parteien, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Parteien oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Parteien beruht.
(4) Schlossmann Immobilien haftet nicht für mangelnde wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden und für Ansprüche Dritter mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung Schutzrechte Dritter.
(5) Schlossmann Immobilien haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige oder leichtfahrlässige Verletzung einer nichtwesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten von Schlossmann Immobilien verursacht worden sind.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von Schlossmann Immobilien.
VIII. Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Kalendertagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Kalendertage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Schlossmann Immobilien, Inh. Patrick Schloßmann, Föhrenweg 29, 51491 Overath, Tel.: 0175 9934181, Mail: info@schlossmann-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich darauf ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Kalendertagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück an Schlossmann Immobilien, Inh. Patrick Schloßmann, Föhrenweg 29, 51491 Overath, Tel.: 0175 9934181, Mail: info@schlossmann-immobilien.de)
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*) /erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
*Unzutreffendes streichen
- Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollten einzelne Bestimmunen des jeweiligen Werkvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden. Das gleiche gilt, soweit der Werkvertrag oder diese Allgemeine Geschäftsbedingung eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand September 2024)