Gutachten

Welches Gutachten benötigen Sie?

Marktpreiseinschätzung

Eine Marktpreiseinschätzung liefert eine schnelle und unkomplizierte Bewertung einer Immobilie auf Basis aktueller Markttrends und Vergleichsdaten. Sie eignet sich besonders gut für Verkaufs- oder Kaufentscheidungen.

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten bietet eine verkürzte, dennoch fundierte Bewertung einer Immobilie. Es ist kostengünstiger und weniger detailliert als ein Verkehrswertgutachten, aber dennoch verlässlich für viele Zwecke.

Verkehrswertgutachten

Mit einem Verkehrswertgutachten wird nach gesetzlichen Vorgaben und objektiv der Marktwert einer Immobilie ermittelt. Es wird häufig bei Erbschaften, Scheidungen, Betreuungsangelegenheiten oder behördlichen sowie gerichtlichen Anlässen benötigt.

Restnutzungsdauergutachten

Mit einem Restnutzungsdauergutachten wird die tatsächliche verbleibende Nutzbarkeit Ihrer Kapitalanlage geschätzt, damit Sie die bestmögliche Steueroptimierung planen können.

Welches Gutachten ist für Ihr Anliegen geeignet?

Sprechen Sie mich gerne an und erhalten Sie unverbindlich und kostenfrei eine individuelles Angebot!

Ablauf der Gutachtenerstellung

Um Ihnen die Gutachtenerstellung so einfach und transparent wie möglich zu gestalten, ist ein strukturierter Ablauf wichtig. Hier ist ein Überblick, wie der Prozess für Sie abläuft:

In einem ersten unverbindlichen Gespräch besprechen wir gemeinsam, welches Gutachten für Sie am zielführendsten ist. Wir betrachten hierzu den Anlass der Gutachtenerstellung (z.B. Vermögensübersicht, Übertragung/Schenkung, gerichtliche Auseinandersetzung u.ä.), die vorhandenen Möglichkeiten und Ihren zeitlichen Rahmen.

Auf Basis der Erstberatung erhalten Sie ein detailliertes Angebot, das auf Ihre Immobilie und Ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten ist. Das Angebot enthält alle Kosten, die benötigten Unterlagen und Informationen sowie einen geplanten Zeitrahmen, sodass Sie einen klaren Überblick über die Leistungen und Preise erhalten.

Nach Annahme des Angebots findet immer eine Besichtigung vor Ort statt. So kann gewährleistet sein, dass das Gutachten Ihre Immobilie bestmöglich widerspiegelt, wir keinen Aspekt außer Acht lassen und Sie danach ein rechtssicheres Gutachten von mir erhalten.

Nach dem Ortstermin werden die gesammelten Daten ausgewertet, Informationen zusammengetragen und das Gutachten nach höchster Sorgfalt und Objektivität erstellt. Diese Phase nimmt ungefähr zwei bis sechs Wochen, je nach Gutachtenart und -umfang in Anspruch.

Sie erhalten ein ausführliches Gutachten mit mind. einer Stellungnahme, umfangreichen Berechnung samt Erklärungen zu dieser sowie einer Fotodokumentation. Je nach Gutachtenart erhalten Sie weiterhin eine Gebäude- und Grundstücksbeschreibung sowie ein weiteres Wertermittlungsverfahren.

Die Gutachten werden Ihnen neben einer digitalen Version auch in gebundener Ausfertigung zur Verfügung und zugesandt.

Sollten nach der Gutachtenerstellung Fragen oder Änderungen auftreten, stehe ich Ihnen gerne auch weiterhin zur Verfügung. Bei Anpassungen, z.B. durch veränderte Stichtage, nach Umbaumaßnahmen oder bei benötigten Wertaktualisierungen, können Sie jederzeit auf mich zukommen.

Häufig gestelle Fragen (FAQ)

Pauschal kann hier keine klare Abgrenzung erfolgen, denn jeder Einzelfall bietet seine Besonderheiten und bedarf einer individuellen Beratung. Zur Orientierung kann zumindest eine grobe Einteilung vorgenommen werden:

Marktpreiseinschätzung: Wertindikation für die Veräußerung der Immobilie

Kurzgutachten: Schenkung, Vermögensübersicht, Ermittlung von Wohn- oder Nießbrauchrechten, einvernehmliche Auseinandersetzungen (Erbschafts- oder Scheidungsfälle), Kaufpreisermittlung u.ä.

Verkehrswertgutachten: Betreuungsgerichte, gerichtliche Auseinandersetzungen (Erbschafts- oder Scheidungsfälle), Bestimmung des niedrigen gemeinen Wertes (Einspruch beim Finanzamt) u.ä.

Restnutzungsdauergutachten: Ermittlung einer geringeren tatsächlichen Restnutzungsdauer zur steuerlichen Optimierung der Kapitalanlage bzw. Investment-Immobilie

Im Zuge des Erstgespräches erhalten Sie von mir eine individuelle Einschätzung, welches Gutachten am ehesten für Ihren Fall geeignet ist. Da Kurzgutachten eine preissensiblere Lösung im Vergleich zum Verkehrswertgutachten darstellen, kann es vorkommen, dass Sie sich erst für ein Kurzgutachten entscheiden. Sollte dies im Nachgang nicht ausreichen, besteht die Option, dass Sie die Gutachtenart „aufstocken“ auf ein Verkehrswertgutachten.

Hierzu sind folgende Bedingungen zu beachten: die Fertigstellung des Gutachtens darf nicht länger als drei Monate zurückliegen; Sie zahlen den Differenzbetrag zwischen den beiden Gutachtenarten zzgl. eines 10 %-igen Mehraufwands als Honorar.

Bei Kurz- und Restnutzungsdauergutachten habe ich den eigenen Anspruch, dieses innerhalb von vier Wochen nach dem Ortstermin anzufertigen und Ihnen zur Verfügung zu stellen. Verkehrswertgutachten sind meistens innerhalb von sechs bis acht Wochen fertiggestellt; dies unter Vorbehalt der benötigten Auskünfte (Baulasten, Altlasten, Erschließungsbeiträge, ggf. Bauakte), da ich als Sachverständiger darauf keinen Einfluss nehmen kann.

Es kann immer mal wieder vorkommen, dass ein Gutachten von der Gegenpartei oder einem Mitauftraggeber im ersten Schritt nicht akzeptiert oder angefochten wird. Gerade wenn es sich um Auseinandersetzungen über höhere Vermögenswerte handelt, wird ein Gutachten schnell hinterfragt. Hier stehe ich Ihnen natürlich weiterhin als persönlicher Ansprechpartner zur Seite und erläutere allen Parteien, in Form einer zusätzlichen Stellungnahme, die offenen Fragen oder angefochtenen Punkte.

Dies kann ich Ihnen mit einem eindeutigen „Ja“ beantworten. Der Sachverständige steht in der Pflicht, sich über die Beschaffenheit, den Zustand und die Qualität des Bewertungsobjektes ein ausreichendes Bild zu verschaffen – ohne Ortstermin fast unmöglich. Zudem kommt es in der Rechtsprechung immer häufiger vor, dass Gutachten ohne Ortstermin abgelehnt werden. Wenn Sie also ein rechtssicheres und glaubhaftes Gutachten benötigen, wird ein Ortstermin immer Pflicht sein.

Für den Ortstermin ist es wichtig, dass sich der Sachverständige einen repräsentativen Überblick verschaffen kann; so muss z.B. bei einem Mehrfamilienhaus nicht jede Wohnung besichtigt werden, sondern nur ein Querschnitt des gesamten Zustandes (i.d.R. nicht weniger als 50 % der Einheiten).

Nein, muss Sie nicht. Das Rheinland und Münsterland ist aufgrund meiner beruflichen Stationen mein Kerngebiet, sodass ich hier auch kurzfristige Termine bereitstellen und schnelle Einschätzungen abgeben kann. Gerne bin ich für Sie aber auch deutschlandweit tätig. Alternativ besteht immer die Möglichkeit,  dass ich Ihnen durch mein Netzwerk an Immobiliengutachtern einen geeigneten Sachverständigen in Ihrer Region empfehlen kann.

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