Wohn- und Nutzflächenberechnung

Die korrekte Berechnung von Wohn- und Nutzflächen ist entscheidend, um den Wert einer Immobilie präzise zu ermitteln. Ob Sie ein Haus kaufen, verkaufen oder vermieten möchten – die genaue Berechnung der Fläche hilft, Missverständnisse zu vermeiden und dient als Grundlage für die Festlegung des Miet- oder Kaufpreises.

Relevanz der Berechnung

Die Wohn- und Nutzflächenberechnung ist von großer Bedeutung, da sie eine exakte Grundlage für die Ermittlung von Kauf- und Mietpreisen bietet. Eine präzise Flächenangabe schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen und sorgt für faire Vertragsbedingungen.

Zudem sind korrekte Flächenberechnungen entscheidend für die Berechnung von Förderungen, Steuern und Versicherungsschutz. Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie ermöglicht die genaue Berechnung eine realistische Wertbestimmung und vermeidet potenzielle finanzielle Nachteile oder Streitpunkte.

Kurz gesagt: Eine professionelle Flächenberechnung schafft Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten.

Was sind Wohn- und Nutzflächen?

Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Die Wohnfläche umfasst alle bewohnbaren Flächen innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung. Sie berechnet sich auf Basis der Flächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wie zum Beispiel das Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Badezimmer. Zu beachten ist, dass Flächen wie Terrassen, Balkone, Loggien und Wintergärten nur anteilig oder gar nicht angerechnet werden. Auch finden Dachschrägen mit einer Höhe unter zwei Metern keine vollständige Berücksichtigung in der Wohnflächenberechnung.

Nutzfläche nach DIN 277

Nutzflächen sind alle Flächen, die nicht zum Wohnen bzw. dem dauerhaften wohnzweckdienlichen Aufenthalt zugeordnet, aber für die Nutzung des Gebäudes wichtig sind. Dazu gehören Keller- und Abstellräume, Heizungsräume, Garagen oder Gewerberäume.

Gewerberäume sind gewerblich genutzte Flächen und können sich z.B. in Büro- und Praxisräumen, Lagerflächen oder Verkaufsflächen unterteilen lassen.

Ablauf der Berechnung

Um Ihnen die Flächenberechnung so einfach und transparent wie möglich zu gestalten, ist ein strukturierter Ablauf wichtig. Hier ist ein Überblick, wie der Prozess für Sie abläuft:

In einem ersten unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen. Sie erhalten grundlegende Informationen über die Wohn- und Nutzflächenberechnung und wir besprechen, welche Flächen für Sie besonders wichtig sind.

Auf Basis der Erstberatung erhalten Sie ein detailliertes Angebot, das auf Ihre Immobilie und Ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten ist. Das Angebot enthält alle Kosten und den geplanten Zeitrahmen, sodass Sie einen klaren Überblick über die Leistungen und Preise erhalten.

Nach Annahme des Angebots vereinbaren wir einen Termin vor Ort, um die Immobilie professionell zu vermessen. Mit präzisem Aufmaß wird von allen relevanten Flächen, sowohl innerhalb als auch außerhalb (z.B. Balkon- oder Terrassenflächen) des Gebäudes, eine Bestandsaufnahme vorgenommen.

Nach dem Ortstermin werden die gesammelten Daten ausgewertet und die Wohn- und Nutzflächen nach den geltenden Normen (z.B. Wohnflächenverordnung oder DIN 277) berechnet. Diese Phase erfolgt mit höchster Gründlichkeit, um sicherzustellen, dass alle Flächen korrekt erfasst sind.

Sie erhalten eine ausführliche Berechnung, die alle Flächenangaben enthält. Diese umfasst eine detaillierte Auflistung der Wohn- oder Nutzflächen sowie, falls erforderlich, zusätzliche Informationen über z.B. etwaige Ausbaureserven. Auf Wunsch besprechen wir die Berechnung im Detail und beantworten Ihre Fragen.

Sollten nach der Berechnung Fragen oder Änderungen auftreten, stehe ich Ihnen auch nach der Fertigstellung zur Verfügung. Bei Anpassungen, z.B. durch Umbauten oder neue Nutzungsarten, führe ich gerne eine erneute Vermessung durch.

Wohn- und Nutzflächenberechnung

Mit Sorgfalt zur richtigen Grundlage!

Häufig gestelle Fragen (FAQ)

Die Wohnfläche umfasst die Flächen, die zum Wohnen genutzt werden (z.B. Wohnzimmer, Küche, Schlafzimmer), während die Nutzfläche alle weiteren Flächen, sowohl wohnlich genutzte (Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung) wie auch gewerblich genutzte (Büro- und Lagerräume, Ladenlokale), berücksichtigt.

Außenflächen wie Balkone, Loggien oder Terrassen werden nur teilweise (i.d.R. zu 25 %) in die Wohnfläche eingerechnet, da sie nicht vollständig überdacht, abgeschlossen oder gleichwertig wie z.B. Ihr Wohnzimmer zu nutzen sind. Hingegen können Wintergärten unter bestimmten Voraussetzungen zu 100 % Berücksichtigung finden.

Wir arbeiten nach den aktuellen Normen und gesetzlichen Vorgaben, um sicherzustellen, dass die Berechnungen korrekt und nachvollziehbar sind. Wie gewährleisten wir das? Indem wir für Sie regelmäßig Schulungen und Fortbildungen besuchen um immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben!

Die Wohn- und Nutzflächenberechnung ist für eine Vielzahl aus Gründen relevant. Diese sind weiter oben genauer erklärt, hier finden Sie noch ein paar wichtige Anlässe:

  • Preisermittlung
  • Vermietung und Verkauf
  • Finanzierung
  • rechtliche Absicherung im Streitfall
  • Förderungen und Steuern
  • Versicherungsschutz

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